Bewilligung eines Feuerwerkes
Die Bewilligung eines Feuerwerks unterliegt grundsätzlich dem Pyrotechnikgesetz 2010, PyroTG BGBl.I Nr. 131/2009.
Feuerwerke werden in vier Kategorien klassifiziert:
Klasse FI (Kleinfeuerwerk) keine Bewilligungspflicht
Klasse FII (Klein- Mittelfeuerwerke) sind im Ortsgebiet grundsätzlich verboten.
Klasse FIII und FIV (Mittel- Großfeuerwerke) sind bewilligungspflichtig und fallen in die Zuständigkeit der Landespolizeidirektion Oö.
Möchten Sie dennoch ein FII Feuerwerk im Ortsgebiet abfeuern, ist die Zustimmung des Bürgermeisters der Stadt Linz erforderlich, welche mittels Verordnung erteilt wird:
Dazu ist ein Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht, E-Mail: veranstaltungen.bbv@mag.linz.at zu stellen, der Folgendes zu enthalten hat :
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Name, Anschrift und Geburtsdatum des Antragstellers
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Örtlichkeit und Uhrzeit, wann das Feuerwerk abgeschossen werden soll.
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Plan der Örtlichkeit/Umgebung mit Einzeichnung des genauen Abschussortes.
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Beschreibung des Pyrotechnikproduktes samt BAM Nummer
Hinweis:
Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, ist eine Anmeldung 5-6 Wochen vor dem geplanten Abschuss des Feuerwerkes, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht, E-Mail: veranstaltungen.bbv@mag.linz.at einzubringen.