Gründung einer Bürger*innen-Initiative

Die Gründung einer Bürger*innen-Initiative (BI) kann formlos erfolgen.

Der Antrag, den die jeweilige BI einbringen möchte, muss allerdings bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Bestimmungen sind im OÖ. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz (OÖ. BBRG) geregelt (siehe weiterführender Link).

Wie die Einbringung eines Antrages durch eine BI bei der Stadt Linz erfolgen muss, ist im § 69 des Statutes der Stadt Linz geregelt (siehe weiterführender Link).

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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