Gründung einer Bürger*innen-Initiative

Die Gründung einer Bürger*innen-Initiative (BI) kann formlos erfolgen.

Der Antrag, den die jeweilige BI einbringen möchte, muss allerdings bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Bestimmungen sind im OÖ. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz (OÖ. BBRG) geregelt (siehe weiterführender Link).

Wie die Einbringung eines Antrages durch eine BI bei der Stadt Linz erfolgen muss, ist im § 69 des Statutes der Stadt Linz geregelt (siehe weiterführender Link).

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

Mehr Infos