Gründung einer Bürger*innen-Initiative
Die Gründung einer Bürger*innen-Initiative (BI) kann formlos erfolgen.
Der Antrag, den die jeweilige BI einbringen möchte, muss allerdings bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Bestimmungen sind im OÖ. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz (OÖ. BBRG) geregelt (siehe weiterführender Link).
Wie die Einbringung eines Antrages durch eine BI bei der Stadt Linz erfolgen muss, ist im § 69 des Statutes der Stadt Linz geregelt (siehe weiterführender Link).