Kautionsfonds für Linzer*innen

Freiwillige soziale Leistung der Stadt Linz

Dieses Service ist eine freiwillige soziale Leistung der Stadt Linz.

Alle freiwilligen sozialen Leistungen

Die Stadt Linz unterstützt über den Kautionsfonds in Einzelfällen Linzer*innen mit einer finanziellen Unterstützung für die Aufbringung der Kaution bzw. allenfalls eines Baukostenzuschusses bei der Anmietung einer Wohnung, wenn die Betroffenen sonst nicht in der Lage wären, die notwendigen Mittel selbst aufzubringen. Es handelt sich dabei um ein rückzahlbares zinsenloses Darlehen.

Zielgruppe

  • alle Linzer Bürger*innen (Mindestalter 18 Jahre)
  • mit Hauptwohnsitz in Linz (mindestens 1 Jahr)
  • ausgenommen sind Asylwerber*innen

Wenn bereits einmal ein Kautionsdarlehen genehmigt wurde, dann ist die Gewährung eines weiteren Kautionsbeitrages erst möglich, wenn der geleistete Beitrag zu Gänze zurückbezahlt wurde.

Voraussetzungen

  • Es muss ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegen und die Betroffenen sind nicht in der Lage, die notwendigen Mittel selbst aufzubringen
  • Es muss eine Wohnungszusage erfolgt sein bzw. eine konkrete Wohnung in Aussicht gestellt sein und ein schriftliches Angebot vorliegen
  • Die Wohnung darf folgende Größe nicht übersteigen: für die erste Person 55,00 m², für jede weitere Person im Haushalt 15,00 m²
  • Es wird maximal die halbe Kaution gefördert (Höchstsumme für Einzelpersonen € 1.000,00, für Familien € 1.500,00).

 Einkommensgrenzen:

  • Für Alleinstehende 1.733,76 Euro
  • Für Paare 2.427,26 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im neuen Haushalt 577,92 Euro
  • Erhöhung pro Kind um 200 Euro

Die Einkommensgrenzen stellen Richtwerte dar. Eine Überschreitung ist im Einzelfall möglich, wenn eine soziale Härte vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Verbesserung der Wohnsituation für Familien mit Kindern dringend erforderlich ist.

Zum Einkommen gehören:

  • Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt)
  • Pension
  • Lehrlingsentschädigung
  • AMS-Bezug
  • Notstandshilfe
  • Sozialhilfe bzw. BMS-Bezug
  • Wochengeld
  • Krankengeld
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Unterhaltsleistungen, Alimentationen
  • Sonstige Einkommen im Sinne des EStG

Die notwendigen Unterlagen sind alle zur Nachweislegung mitzubringen.

Vorgangsweise für die Antragstellung

  • Persönliche Antragstellung: Antragsformulare liegen bei der Fachstelle Kompass Sozialberatung/Wohnraumsicherung auf.
  • In einem persönlichen Beratungsgespräch wird eine Einnahmen – Ausgabenliste erstellt und eine Finanzprüfung vorgenommen (Terminvereinbarung ist erforderlich).
  • Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 14 Tagen zu rechnen.

Kontakte

  • Sozialberatungsstelle Kompass/Wohnraumsicherung

    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 2781, 2782, 2783, 2787, 2788, 2790 E-Mail Adresse: kompass@mag.linz.at


    Termin ohne Voranmeldung: Dienstag 8 bis 12.30 Uhr, sonst nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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