Fassadenbegrünung (Pflanzung von Kletter- bzw. Rankgewächsen auf öffentlichem Gut)
Für die Benützung des öffentlichen Gutes zur Errichtung einer Fassadenbegrünung zur Pflanzung von Kletter-, bzw. Rankgewächsen benötigen Sie eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.
Notwendige Unterlagen
- Lageplan mit den geplanten Pflanzbeeten in der Verkehrsfläche.
- Abmessungen der geplanten Pflanzbeete.
- Gehsteigbreite bzw. verbleibende Gehsteigbreite im Bereich der geplanten Pflanzbeete.
- Angaben zur geplanten Pflanzenart die Verwendung finden soll.
- Angaben ob möglicherweise auch Rankgerüste oder Pflanztröge an der Fassade montiert werden sollen.
Wesentliche Auflagen in unserer Grundeigentümerzustimmung
- Durch die Fassadenbegrünungsmaßnahme darf der öffentliche Verkehr -insbesondere der Fußgängerverkehr- nicht beeinträchtigt werden.
- Die Pflanzfläche ist mit einer Granit-Steineinfassung (Würfelsteine 8/10 cm oder Leistensteine LS3) zu begrenzen.
- Die Pflanzbeete sind jeweils mit einer demontierbaren Palisade in einer max. Höhe von 50 cm abzugrenzen.
- Der*die Gesuchsteller*in ist zur Pflege und Erhaltung der Fassadenbegrünung sowie sämtlicher Einrichtungen (z.B. Einfassung, Abgrenzung) inklusive der Kostentragung verpflichtet.
- Im Falle der Auflassung der Fassadenbegrünung ist auf Kosten des*der Gesuchstellers*in der Urzustand der Verkehrsfläche nach den Weisungen der Stadt Linz wiederherzustellen.
Kosten
Pflanzungen von Kletter- bzw. Rankgewächsen zum Zwecke der Fassadenbegrünung sowie Pflanzen und Blumen in Trögen bzw. Töpfen etc., die jeweils zur Verschönerung des Stadtbildes dienen, sind, soweit hiefür öffentliches Gut der Stadt Linz in Anspruch genommen wird, über Antrag des*der Nutzungswerbers*in von dem in der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes vorgesehenen Entgelt befreit.
Für die Vertragsausfertigung: 11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite.
Hinweis
Im Zusammenhang mit möglichen Förderungen verweisen wir auf das oben angeführte Kapitel "Fassaden- und Dachbegrünungen"