Gastbeitragsformular für Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen
Falls Sie auswärts wohnen und Ihr Kind in einer Linzer Kinderbetreuungseinrichtung anmelden möchten, füllen Sie bitte das Gastbeitragsformular aus. Ihre Wohnsitzgemeinde muss dieses Formular unterzeichnen und verpflichtet sich, für die gesamte Dauer des Besuchs der Linzer Kinderbetreuungseinrichtung den Gastbeitrag gemäß § 28 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz zu entrichten.
Sollte Ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Linz eine Kinderbildungseinrichtung außerhalb von Linz besuchen wollen, wenden Sie sich bitte bezüglich Genehmigung des Gastbeitrages an den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie.
Formulare zu diesem Thema
- Gastbeitragsformular