Gastbeitragsformular für Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen

Falls Sie auswärts wohnen und Ihr Kind in einer Linzer Kinderbetreuungseinrichtung anmelden möchten, füllen Sie bitte das Gastbeitragsformular aus. Ihre Wohnsitzgemeinde muss dieses Formular unterzeichnen und verpflichtet sich, für die gesamte Dauer des Besuchs der Linzer Kinderbetreuungseinrichtung den Gastbeitrag gemäß § 28 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz zu entrichten.

Sollte Ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Linz eine Kinderbildungseinrichtung außerhalb von Linz besuchen wollen, wenden Sie sich bitte bezüglich Genehmigung des Gastbeitrages an den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie.

 

Kontakte

  • Soziales, Jugend und Familie

    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr; Dienstag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeíten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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