Gründer*innenförderung
Förderungen für Gründer*innen- und Jungunternehmer*innen, die sich in der Tabakfabrik, im Techcenter, der Neue Werft oder im OIC ansiedeln. Gefördert werden die Mietkosten anteilig.
Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)
Zielgruppe
Gründer*innen- und Jungunternehmer*innen
Ziel des Förderprogramms
Die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze in Unternehmen soll an diesen Standorten gezielt gefördert und sichergestellt werden.
Förderbereich / Voraussetzungen
Laut gültiger Richtlinie LINZ fördert Gründer*innen
Notwendige Unterlagen und Termine
Nachweise laut Förderansuchen
Einreichung nach Prüfung und Freigabe durch die/den Vermieter*in; Einreichung innerhalb drei Jahre ab Einzug möglich
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Richtlinie zur Gründer*innenförderung am Standort der Tabakfabrik Linz (PDF, 144kB) (neues Fenster)
- Richtlinie zur Gründer*innenförderung im OIC (PDF, 142kB) (neues Fenster)
- Richtlinie zur Gründer*innenförderung in Techcenter und Neue Werft (PDF, 144kB) (neues Fenster)
- Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Linz (PDF, 286kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Wirtschaft