Gründer*innenförderung

Förderungen für Gründer*innen- und Jungunternehmer*innen, die sich in der Tabakfabrik, im Techcenter, der Neue Werft oder im OIC ansiedeln. Gefördert werden die Mietkosten anteilig.

Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)

Zielgruppe
Gründer*innen- und Jungunternehmer*innen

Ziel des Förderprogramms
Die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze in Unternehmen soll an diesen Standorten gezielt gefördert und sichergestellt werden.

Förderbereich / Voraussetzungen
Laut gültiger Richtlinie LINZ fördert Gründer*innen

Notwendige Unterlagen und Termine
Nachweise laut Förderansuchen
Einreichung nach Prüfung und Freigabe durch die/den Vermieter*in; Einreichung innerhalb drei Jahre ab Einzug möglich

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

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