(E-)Lastenfahrräder und (E-)Fahrradanhänger, (E-)Dienstfahrräder

Die Stadt Linz unterstützt den Kauf von Lastenfahrrädern, Fahrradanhängern und Dienstfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb.

Förderart
Investitionsförderung

Zielgruppe
Private, Betriebe / Organisationen, Fahrgemeinschaften
Gebietskörperschaften werden nicht gefördert!

Ziel des Förderprogramms
Erhöhung von klimafreundlichem Mobilitätsverhalten in Linz

Förderbereich / Voraussetzungen
Die Summe aller beantragten Förderungen (Bund, Land, Stadt Linz) ist mit maximal 50% der Investitionskosten begrenzt.

Dienstfahrräder:
Firmenstandort in Linz
Als (E-)Dienstfahrräder sind (E-)Fahrräder für Arbeits- und Dienstwege zu verstehen, die gemäß Fahrradverordnung straßentauglich ausgerüstet sind.
Die Förderhöhe beträgt 30% der Investitionskosten bzw. maximal € 500,--.

(E-)-Lastenfahrräder bzw. (E-)-Fahrradanhänger:
Hauptwohnsitz bzw. Firmenstandort in Linz
Die Förderhöhe beträgt 30% der Investitionskosten.

Maximale Förderhöhe:
Lastenfahrrad: € 800,--
E-Lastenfahrrad: € 1.000,--
E-Lastenanhänger für Fahrräder: € 1.000,--
Fahrradanhänger: € 150,--
Unter besonderen Umständen (z.B. Bildung von Fahrgemeinschaften für angekaufte Lastenfahrräder, Anschaffung von Lastenfahrrädern für Betriebe und Organisationen, wenn dadurch bestehende Kraftfahrzeuge ersetzt werden) sind abweichende Förderungen möglich.

Begrenzung der Förderhöhe bei Mehrfachförderungen: 
Wenn die Lastenfahrradförderung des Bundes in Anspruch genommen wird, so ist die gesamte Förderhöhe (Stadt Linz/Bund) mit maximal 50% der Investitionskosten begrenzt.

Hinweis:
Herkömmliche Elektrofahrräder, die nicht als Lastenfahrräder verwendet werden, werden nicht gefördert.

Notwendige Unterlagen und Termine
Rechnungen und Zahlungsnachweise (nicht älter als ein Jahr)

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu.sku@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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