Borkenkäfer

Borkenkäfer sind Insekten, welche sich durch die Rinde von Bäumen bohren.

Der Borkenkäferbefall tritt in erster Linie bei Fichten auf. Dabei handelt es sich entweder um den "Buchdrucker" oder den "Kupferstecher".
Die Käfer sind sehr klein (2 mm) und leben unter der Rinde. Sie sind mit dem Auge somit fast nicht zu erkennen. Sie legen in der Rinde Eier ab, die sich zu Larven entwickeln.

Man erkennt einen Befall auf Grund von Holzmehl und kleinen Rindenstücken am Stammfuß. Hauptsächlich erkennt man den Befall, wenn große Mengen fahlgrüner Nadeln am Boden liegen und sich der Fichtenbaum im Kronenbereich braun verfärbt.
Dies geht innerhalb weniger Tage.
Sonnige, warme und trockene Wetterperioden begünstigen die Verbreitung des Schädlings. Bei einem Baum können bei guten Verhältnissen bis zu 25.000 Jungkäfer schlüpfen, die dann wieder neue Bäume im Umkreis von bis zu 500 Metern befallen.
Die Entwicklung von der Eiablage bis zum Jungkäfer dauert 7 bis 11 Wochen.

Bei Befall müssen die Bäume sofort gefällt werden und das Holz muss sofort abtransportiert werden, da sonst die Bäume in der Umgebung ebenfalls befallen werden.
Die Äste sollten ebenfalls entfernt oder vor Ort gehäckselt werden.
Diese Fällungen sollten unbedingt von geeignetem und versichertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Haftung für morsche Bäume und herabfallende Äste
Wichtig zu wissen ist, dass der Borkenkäfer nicht bei Fichten in Wäldern halt macht, sondern auch Bäume auf Privatgrundstücken (Gärten) befällt. Dort besteht ebenso rascher Handlungsbedarf:
Ist eine Fichte erst einmal vom Borkenkäfer befallen, gibt es für diese keine Rettung mehr, der Baum stirbt unweigerlich ab, ein Neuaustrieb ist ausgeschlossen. Damit verliert der abgestorbene und morsche Baum seine Standfestigkeit. Umfallende Bäume und herabfallende Äste können dann Gegenständen und vor allem Personen Schaden zufügen. Die Eigentümer des Käferbaumes haften für all diese Schäden

Beratung

Für landwirtschaftliche Waldbesitzer:
OÖ. Landwirtschaftskammer
Ing. Markus Gemander (Berater Forstwirtschaft)
050 6902 4520
Markus.Gemander@lk-ooe.at

Für alle anderen Waldbesitzer*innen, Baumeigentümer*innen und interessierte Bürger*innen:
Magistrat Linz, Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung
Ing. Rudolf Horner
0732 7070 3367
rudolf.horner@mag.linz.at

Für forstrechtliche Fragen (z. B. Rodung, Fällung, Bewilligung dafür)
Magistrat Linz, Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung
Drin Irene Mair
0732 7070 3441
irene.mair@mag.linz.at

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

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    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Stadtgrün und Straßenbetreuung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sgs@mag.linz.at


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