Sozialfonds für Linzer*innen mit einmaliger Notlage
Die Stadt Linz unterstützt über den Sozialfonds einmalig Linzer*innen, die in eine Notlage geraten sind.
Hinweis
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Stadt Linz und es besteht kein Rechtsanspruch.
Zielgruppe
Linzer Bürger*innen, die sich aufgrund persönlicher oder familiärer Verhältnisse in einer außergewöhnlichen Notlage befinden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Linz
- Legaler Aufenthalt
- Geringes Einkommen
- alle anderen Hilfsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft (Hilfe in besonderen Lebenslagen, Caritas, diverse private Einrichtungen)
- Beratungskontext zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie muss gegeben sein
Vorgangsweise für die Einreichung
Voraussetzung für die Einreichung eines Antrages ist, dass es einen Beratungskontakt
zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie gibt. Der Antrag wird bei der jeweiligen Kontaktperson abgegeben.
Formulare zu diesem Thema
- Sozialfonds für LinzerInnen bei einmaliger Notlage - Ansuchen