Erlaubte Ladetätigkeit in der Fußgängerzone
In der Altstadt und in der Herrenstraße darf zwischen 6:00 und 11.30 Uhr und zwischen 16:00 und 19:00 Uhr geladen werden, in allen anderen Fußgängerzonen (Landstraße und Seitenstraßen) ist die Ladetätigkeit von 18.30 abends bis 10.30 Uhr morgens erlaubt.
In der Schmidttorgasse ist aufgrund fehlender Straßenbreite kein Laden möglich.
Hinweis:
Ladetätigkeiten außerhalb dieser Zeiten sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 StVO möglich. Dazu ist ein Antrag zu stellen, dessen Voraussetzungen aber sehr restriktiv geprüft werden (es muss ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse vorliegen).