Erlaubte Ladetätigkeit in der Fußgängerzone
In der Altstadt und in der Herrenstraße darf zwischen 6 und 11:30 Uhr und zwischen 16 und 19 Uhr geladen werden, in allen anderen Fußgängerzonen (Landstraße und Seitenstraßen) ist die Ladetätigkeit von 18:30 abends bis 10:30 Uhr morgens erlaubt.
In der Schmidttorgasse ist aufgrund fehlender Straßenbreite kein Laden möglich.
Hinweis:
Ladetätigkeiten außerhalb dieser Zeiten sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 StVO möglich. Dazu ist ein Antrag zu stellen, dessen Voraussetzungen aber sehr restriktiv geprüft werden (es muss ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse vorliegen).