Landwirtschaftliche Tierhaltung
Die Haltung von Hühnern oder Gänsen ist in der Flächenwidmung „Wohngebiet“ aus raumordnungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Wenn Sie nicht wissen sollten, in welcher Flächenwidmung ihr Grundstück liegt, wenden Sie sich bitte an das städtische Info-Center Bau und Gewerbe.
Sie können unter dem Link https://webgis.linz.at/rpweb/WEPM.aspx?site=GMSC&project=Raumplanung&lang=de-de unter Angabe Ihrer Wohnadresse auch selbst nach der Flächenwidmung Ihres Grundstückes suchen (eine Wohngebietswidmung ist rot hervorgehoben und grundsätzlich mit „W“ beschriftet). Um die Flächenwidmung sehen zu können, müssen Sie das angezeigte Kartenwerk auf „Flächenwidmung“ umstellen."
Weiters sind bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Lamas, Pferden, Straußen und Hausgeflügel tierschutzrechtliche Bestimmungen der Tierhalteverordnung zu befolgen.
In einem formlosen Schreiben ist dem Veterinärdienst der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde der Beginn der Tierhaltung und die Anzahl der Tiere anzuzeigen.
Diese Anzeige ist für das Stadtgebiet Linz an folgende e-mail-Adresse, unter Angabe aller Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) zu senden: tierschutz@mag.linz.at