Landwirtschaftliche Tierhaltung

Die Haltung von Hühnern oder Gänsen ist in der Flächenwidmung „Wohngebiet“ aus raumordnungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Wenn Sie nicht wissen sollten, in welcher Flächenwidmung ihr Grundstück liegt, wenden Sie sich bitte an das städtische Info-Center Bau und Gewerbe.
Sie können unter dem Link https://webgis.linz.at/rpweb/WEPM.aspx?site=GMSC&project=Raumplanung&lang=de-de unter Angabe Ihrer Wohnadresse auch selbst nach der Flächenwidmung Ihres Grundstückes suchen (eine Wohngebietswidmung ist rot hervorgehoben und grundsätzlich mit „W“ beschriftet). Um die Flächenwidmung sehen zu können, müssen Sie das angezeigte Kartenwerk auf „Flächenwidmung“ umstellen."

Weiters sind bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Lamas, Pferden, Straußen und Hausgeflügel tierschutzrechtliche Bestimmungen der Tierhalteverordnung zu befolgen.
In einem formlosen Schreiben ist dem Veterinärdienst der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde der Beginn der Tierhaltung und die Anzahl der Tiere anzuzeigen.
Diese Anzeige ist für das Stadtgebiet Linz an folgende e-mail-Adresse, unter Angabe aller Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) zu senden: gs@mag.linz.at

 

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Info-Center Bau und Gewerbe

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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