Personalausweis - Eingetragene Partnerschaft
Paare, die am Linzer Standesamt eine eingetragene Partnerschaft begründen, können bereits davor einen Personalausweis beantragen, der ihnen im Anschluss an die Zeremonie übergeben wird. Das Ausstellungsdatum ist gleich dem Tag der Begründung der eingetragenen Partnerschaft.
Begründen Sie die eingetragene Partnerschaft nicht in Linz, so wenden Sie sich bitte an die dort örtlich zuständige Passbehörde.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag für den Personalausweis kann erst dann gestellt werden, wenn alle erforderlichen Formalitäten am Standesamt erledigt wurden. Frühestens 30 Tage bis spätestens 14 Arbeitstage vor Trauungstermin ist es möglich, den Passantrag im Reisepass Center im Neuen Rathaus zu stellen. Sobald der Personalausweis in Auftrag gegeben wurde (spätestens 14 Tage vor Trauungstermin), können keine Änderungen mehr berücksichtigt werden! Ein neuer Personalausweis müsste beantragt und bezahlt werden!
Eine Eintragung des neuen Namens in den Personalausweis ist nur dann möglich, wenn sich auch der Hauptwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin in Linz befindet.
Alle Urkunden und Nachweise sind im Original oder beglaubigter Abschrift beizubringen. Ausländische Urkunden und Nachweise bedürfen in vielen Fällen einer Apostille oder diplomatischen Beglaubigung und zusätzlich einer beglaubigten Übersetzung. Näheres finden Sie auf der Website des Bundesministeriums unter Beglaubigung, Apostille und auf der Homepage des Fachverbandes der Österreichischen Standesbeamten.
Hinweis:Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - insbesondere dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen.