Ganztagsschulen - Antrag auf Aufnahme
Der Tarif für die Ganztagsschulen setzt sich aus dem Betreuungsbeitrag und dem Verpflegungsbeitrag zusammen.
Betreuungsbeitrag:
Bemessungsgrundlage:
- Haushalts-Bruttoeinkommen abzüglich Familienabsetzbetrag (€ 1.914,55 für das erste Kind, € 159,00 zusätzlich für jedes weitere Kind); die Obergrenze für die Bemessungsgrundlage liegt derzeit bei € 3.194,01.
Besuchsgebühr:
- Setzt sich aus Grundtarif und Tagestarif zusammen, der sich nach der Anzahl der Besuchstage richtet und wird 9 x jährlich vorgeschrieben.
Grundtarif:
- 2 % der Bemessungsgrundlage; die angestellten Berechnungen basieren auf der Annahme, dass die Nachmittagsbetreuung bis 16.00 Uhr stattfindet. Sollte darüber hinaus Betreuung länger als bis 16.00 Uhr (maximal bis 18:00 Uhr) erwünscht sein, erhöht sich die Grundgebühr pro zusätzlich angebotene Stunde um 0,5 % der Bemessungsgrundlage.
Tagestarif:
- 0,1 % der Bemessungsgrundlage pro Tag (pro Monat müssen mindestens 10 Betreuungstage in Anspruch genommen werden).
Verpflegungsbeitrag:
Die Kosten für das Mittagessen werden auf Basis der Besuchstage pauschaliert. Sie sind sozial gestaffelt und werden gemeinsam mit dem Betreuungsbeitrag auf Basis des Haushaltsbruttoeinkommens vorgeschrieben.
- Bei 5 Besuchstagen pro Woche 1,5 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 29,58 und maximal € 100,84.
- Bei 4 Besuchstagen pro Woche 1,3 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 25,55 und maximal € 84,73.
- Bei 3 Besuchstagen pro Woche 1,2 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 20,17 und maximal € 73,95.
- Bei 2 Besuchstagen pro Woche 1 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 14,79 und maximal € 63,19.
Für Familien mit zwei oder mehr Kindern in städtischen Betreuungseinrichtungen ist eine Geschwisterermäßigung vorgesehen:
Für das 2. Kind sind 80 %, ab dem 3. Kind sind 70 % des Essensbeitrages zu leisten.
Kindern, die durchgehend mindestens fünf Tage entschuldigt fehlen und deren Essensbeitrag mindestens € 29,58 ausmacht, wird für die Fehltage der Lebensmittelkostenanteil rückerstattet.
Die Besuchsgebühr und der Essensbeitrag werden gemeinsam neunmal jährlich vorgeschrieben. Der Betreuungsbeitrag sowie der Mindest- und Höchstbeitrag beim Essen werden einmal jährlich (März) nach dem Verbraucherpreisindex angepasst.
Ihre Ansprechpartner*innen für folgnde Schulen sind:
Frau Sabine Aschauer, sabine.aschauer@mag.linz.at , telefonisch erreichbar +43 732 7070 1419 --> Mittelschule 3 - Stelzhammerschule, Mittelschule 11 - Diesterwegschule, Mittelschule 10 - Löwenfeldschule, Mittelschule 14 - Spallerhofschule, Mittelschule 17 - Dr.-Karl-Renner-Schule, Musikmittelschule 22 - Dr.-Ernst-Koref-Schule, Mittelschule 23 - Ebelsbergschule, VS 33 - Dorfhalleschule, Sonderschule 2 - Diesterwegschule für inv. Förderung
Frau Stefanie Sexlinger, stefanie.sexlinger@mag.linz.at , telefonisch erreichbar +43 732 7070 1408 --> Musikmittelschule 12 - Harbachschule, Mittelschule 15 - Leonardo da Vinci Schule, Mittelschule 18 - Dr.-Karl-Renner-Schule, Mittelschule 26 - Ferdinand-Hüttner-Schule, Mittelschule 27 - Bertha von Suttner Schule, Sonderschule 4 - Karlhofschule Schule für Alle, Sonderschule 6 - Neue Heimat Schule für Dich und Mich
Formulare zu diesem Thema
- Änderungsformular
- Aufnahme in die MS 18 oder VS 33
- Aufnahme in eine Ganztagsschule (mit Ausnahme der MS 18 und VS 33)
- Einziehungsauftrag