Straßenkunstbescheid / Open Stage
Um in den Linzer Fußgängerzonen als Straßenkünstler*in auftreten zu können, ist für derartige Darbietungen nach der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der*Die Antragsteller*in erhält diese Bewilligung für maximal einen Tag pro Woche.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die im Bescheid angeführten Beschränkungen.
Erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Antragsteller*innen, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, haben grundsätzlich ein Reisedokument vorzulegen (Reisepass oder Personalausweis)
Kosten für Straßenkünstler, z. B. Straßenmalerei, Jonglage etc.
Verwaltungsabgaben: € 35,80
Bundesgebühr: € 14,30
Insgesamt: € 50,10
Kosten für Straßenmusikanten (nur unverstärkt)
Verwaltungsabgaben: € 35,80
Bundesgebühr: € 14,30
Insgesamt: € 50,10
Hinweis:
Die Bundesgebühren und die Verwaltungsabgaben wurden nach den angeführten gesetzlichen Bestimmungen bemessen und sind sofort zu bezahlen.
Ausstellung durch :
Eine Antragstellung ist nur persönlich im Bürger*innen-Service Neues Rathaus zu den Öffnungszeiten möglich.
Open Stage - die kostenlose Kleinkunstbühne
Als Alternative zum gebührenpflichtigen Straßenkunstbescheid können Künstler*innen aller Genres die Open Stage am Alten Markt kostenlos für ihre Performances, Konzerte, Shows, Präsentationen, Lesungen, Poetry Slams, Tanz-, Schauspiel- und Jam-Sessions u.v.m. nutzen.