Liftzubau auf öffentlichem Gut
Zur Verbesserung der Wohnqualität werden in den letzten Jahren verstärkt nachträgliche Lifteinbauten in bestehenden Wohnanlagen durchgeführt.
Oftmals ist es notwendig diese Liftzubauten straßenseitig zu errichten und so öffentliches Gut der Stadt Linz in Anspruch zu nehmen. Dafür benötigen Sie vor der Durchführung der Baumaßnahmen eine Zustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.
Hinweise
Die im Zuge der Errichtung eines Liftzubaues eventuell erforderlichen baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Abänderung der Verkehrsführung (z. B. Umlegung des Gehsteiges) sind jedenfalls nach den Vorgaben des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt auf Kosten des Gesuchstellers durchzuführen.
Der*die Gesuchsteller*in muss sich jedenfalls vertraglich verpflichten die für den Liftzubau aus dem öffentlichen Gut in Anspruch genommene Fläche nach einer Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes zu erwerben. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadt Linz gesondert einzubringen.
Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes für den Lift ein Benützungsentgelt gemäß Tarifpost 4 verrechnet.
Für weitere Einbauten und Einrichtungen (z. B. Windfang, Vordächer) wird das Benützungsentgelt gemäß der diesbezüglich in Betracht kommenden Tarifpost der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes verrechnet.
Für die Ausfertigung des Vertrages (Grundeigentümerzustimmung): 11,96 Euro pro angefangene maschinengeschriebene Seite
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Formular
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan im Maßstab 1:1000
- Bauplan bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten mit einem Außengestaltungsplan wenn durch den Liftzubau Änderungen in der Verkehrsführung (z. B. Fußgängerverkehr) erforderlich sind