Vollwärmeschutzfassade auf öffentlichem Gut
Für die Errichtung einer Vollwärmeschutzfassade auf der Straßenseite Ihres Objektes ist vor Durchführung der Baumaßnahme eine Zustimmung des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich soferne das Haus unmittelbar an das öffentliche Gut der Stadt Linz angrenzt und dadurch die neu zu errichtenden Vollwärmeschutzfassade öffentliches Gut bzw. öffentlichen Luftraum in Anspruch nimmt.
Kosten
Gemäß Pkt. XVI. ist diese Maßnahme zur energietechnischen Sanierung eines Objektes vom Entgelt der diesbezüglich in Betracht kommenden Tarifpost der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz befreit.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Formular
- Lageplan mit aktuellen Gehsteigbreiten
Hinweis
Wenn im Zuge der Baumaßnahme die Umsituierung von bestehenden Verkehrszeichen oder anderen Verkehrsleiteinrichtungen erforderlich ist, ist rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik herzustellen. Die Kosten für eine mögliche, durch Ihre Baumaßnahme verursachte Neuaufstellung von Rohrsäulen werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Ansprechpartner in diesem Zusammenhang ist Herr Ing. Wolfgang Weilguni, Tel. 7070-3341.
Formulare zu diesem Thema
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