Namensführung bei eingetragener Partnerschaft
Im Zuge der Eintragung der Partnerschaft wird unter anderem vereinbart, welchen Namen Sie nach der Verpartnerung führen wollen.
Sofern Sie österreichische Staatsbürger*innen sind, stehen mehrere Varianten zur Namensführung zur Wahl (sh. weiterführende Links: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013).
Bei Nichtösterreicher*innen richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Unsere Standesbeamt*innen informieren Sie gerne!
ACHTUNG
Sollte sich durch die Verpartnerung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden bzw. Firmen darüber zu informieren.