Schülerreisen

Schüler*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft benötigen auch für Schülerreisen ins Ausland einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Nur für Schüler*innen aus Drittstaaten gibt es eine Schülerliste gemäß Richtlinie der EU (EG) 1932/2006, für die aber die Migrationsbehörde die Bestätigung abgeben muss. Eine rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Passbehörde besteht nicht.

Quelle: HELP.gv.at

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Aufenthaltsrecht

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ar@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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