Antennenanlagen
Die Anbringung oder Errichtung von Antennenanlagen mit mehr als 3 Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenmastes außerhalb von Wohn-, Kern- und gemischten Baugebieten sowie Dorfgebieten ist der Baubehörde anzuzeigen.
(In den genannten Widmungen ist die Errichtung von Antennenanlagen von mehr als 3 m Höhe baubewilligungspflichtig)
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Ausreichende Beschreibung (3-fach)
- Lageplan im Maßstab 1:1000 (3-fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- Bauplan (3-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.