Antennenanlagen

Die Anbringung oder Errichtung von Antennenanlagen mit mehr als 3 Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenmastes außerhalb von Wohn-, Kern- und gemischten Baugebieten sowie Dorfgebieten ist der Baubehörde anzuzeigen.
(In den genannten Widmungen ist die Errichtung von Antennenanlagen von mehr als 3 m Höhe baubewilligungspflichtig)



Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Ausreichende Beschreibung (3-fach)
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 (3-fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
  • Bauplan (3-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten

Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.

Kontakte

  • Info-Center Bau und Gewerbe

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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