Meldung einer Berufssitzänderung oder -auflassung (Heilmasseur)
Eine Berufssitzänderung oder –auflassung bei einer freiberuflichen Ausübung als Heilmasseur nach dem Medizinischer Masseur und Heilmasseurgesetz (MMHmG),BGBl Nr.169/2002, idgF melden Sie bitte im Geschäftsbereich Gesundheit und Sport.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen:
Nach § 46 MMHmG ist mindestens ein Berufssitz in Österreich erforderlich, höchstens sind zwei möglich. Jeder Berufssitz, dessen Änderung oder Auflassung ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Meldungen:
- Meldung eines neuen Berufssitzes bzw. einer Änderung:
Jeder weitere Berufssitz, dessen Änderung oder Auflassung, ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Eine persönlich unterschriebene Meldung ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln. (siehe Formular). - Meldung Berufssitzauflassung:
Jede Änderung des Berufssitzes, auch dessen Auflassung, ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Eine persönlich unterschriebene Meldung ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln. (siehe Formular).
Hinweis: Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da der neue Berufssitz im Berufsausweis zu vermerken ist.
Formulare zu diesem Thema
- Meldung einer Berufssitzänderung oder -auflassung