Gewerbeanmeldung durch eine natürliche Person
Gewerbeanmeldungen für Gewerbe mit Standort Linz sind beim Magistrat Linz, Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung einzubringen.
Die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers ist möglich.
Erforderliche Beilagen:
- Geburtsurkunde,
- ev. Heiratsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Meldezettel,
- Unterlagen zum Befähigungsnachweis: bei reglementierten Gewerben
Zusätzliche Beilagen für Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht durchgehend in Österreich wohnhaft waren:
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bestätigung über Insolvenzfreiheit (Konkursabweisung) in den letzten 3 Jahren (wird vom zuständigen Bezirksgericht oder Finanzamt ausgestellt)
- Bestätigung, dass keine Verurteilungen bzgl. betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, (§ 13 Abs. 1 Z.1 lit a) vorliegen
- Bestätigung (bezüglich Finanzvergehen), dass keine Verurteilungen bzgl Schmuggel, Abgabenhinterziehung, Verstoß gegen das Monopolgesetz, .. (§ 13 Abs 2 ) vorliegen
Die angeführten Bestätigungen (mit beglaubigter Übersetzung) sind aus jenen Staaten vorzulegen, in denen der/die AntragstellerIn bzw. die Personen mit maßgebenden Einfluss in den letzten 5 Jahren wohnhaft waren.
Kosten:
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Formulare zu diesem Thema
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanmeldung - natürliche Person
- Gewerbeanmeldung mit digitaler Signatur