Zuweisung einer Trasse beziehungsweise Ausnahmegenehmigung
Bei der Durchführung von Grabungsarbeiten auf Gemeindestraßen , Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen und den dazugehörigen Anlagen sowie in öffentlichen Garten und Grünanlagen ist bei Rohrlegungen bzw. Leitungslegungen unabhängig von anderen Bewilligungen auch um Zuweisung einer Trasse anzusuchen.
Ein Ansuchen um Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn die Grabungsarbeiten während der Grabungssperre erfolgen sollen.
Die Grabungssperre gilt gemäß § 5 Grabungsordnung:
- in der Zeit vom 01.12. bis 01.03. eines jeden Jahres sowie
- für die in den vorhergegangenen 3 Jahren neu hergestellten oder ausgebauten Straßenteile.
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Online-Ansuchen
Zuständigkeit
Für die Trassen-, bzw. Ausnahmegenehmigungen ist der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik zuständig. Dafür müssen Sie vor Beginn der Arbeiten das Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich herstellen.
Stadtgrün und Straßenbetreuung
Abt. Logistik und Technik
4020 Linz, Johann-Metz-Straße 5
Tel. +43(0)664/273 0840 (Gaisbauer Roland)
Tel. +43(0)664/883 02945 (Jörg Rumer)
Tel. +43(0)664/841 1521 (Werner Rosenberger)
Tel. +43(0)664/894 0401 (Markus Zarzer)
Wichtiger Hinweis
Ihr Ansuchen müssen Sie auch den Leitungsträgern und anderen wichtigen Institutionen anzeigen.
Formulare zu diesem Thema
- Ansuchen um Zuweisung einer Trasse bzw. Ausnahmegenehmigung