Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
Zuständigkeit:
Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes angezeigt werden.
Wirksamkeit:
Die Zurücklegung wird mit dem Tag wirksam, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt, sofern nicht der Gewerbeinhaber die Zurücklegung für einen späteren Tag anzeigt oder an den Eintritt einer Bedingung knüpft. Die Anzeige ist nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der Behörde unwiderruflich.
Kosten:
Die Anzeige über die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist gebührenfrei.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen auch online zur Verfügung.
Formulare zu diesem Thema
- Gewerbe - Zurücklegung
- Gewerbe - Zurücklegung: Formular
- Gewerbe - Zurücklegung: mit digitaler Signatur