Zurücklegung der Gewerbeberechtigung

Zuständigkeit:
Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes angezeigt werden.

Wirksamkeit:
Die Zurücklegung wird mit dem Tag wirksam, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt, sofern nicht der Gewerbeinhaber die Zurücklegung für einen späteren Tag anzeigt oder an den Eintritt einer Bedingung knüpft. Die Anzeige ist nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der Behörde unwiderruflich.

Kosten:
Die Anzeige über die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist gebührenfrei.

Ein entsprechendes Formular steht Ihnen auch online zur Verfügung.

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gewerbe.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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