Verzeichnis der ausgelosten Personen

Das Verzeichnis wird nach Kundmachung in einem öffentlich zugänglichen Raum der Gemeinde mindestens acht Tage lang zur Einsicht aufgelegt. Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Geschworenen- oder Schöff*innen-Amt nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.
Die eingetragenen Personen können überdies einen Befreiungsantrag stellen.

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Chatbot ELLI

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