Tarife der Kindergärten

Der Besuch des Kindergartens bis zum Schuleintritt ist in Oberösterreich bis 13 Uhr beitragsfrei. Ab 13 Uhr ist von den Eltern ein Nachmittagstarif zu leisten (Oö. Elternbeitragsverordnung 2024). Die Tarife für den Nachmittagstarif für Kinder bis zum Schuleintritt werden auf Basis der Oö. Elternbeitragsverordnung 2024 bzw. der Tarifordnung für Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen der Stadt Linz festgesetzt.

Der Elternbeitrag wird für jeden Monat, indem die Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtung geöffnet ist, verrechnet und versteht sich inklusive einer allenfalls zu zahlenden Umsatzsteuer. Die Valorisierung erfolgt jährlich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2020 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres.

Eine Aliquotierung des Elternbeitrages ist bei einer ordnungsgemäß im Vorhinein angekündigten Abwesenheit von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Besuchstagen bis max. 5 Wochen Abwesenheit möglich. Ab einer durchgehenden, krankheitsbedingten Abwesenheit von mindestens 12 Betriebstagen wird gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Hälfte des Elternbeitrages, ab einer durchgehenden krankheitsbedingten Abwesenheit von 21 Tagen der Elternbeitrag zur Gänze refundiert.

Für Bastelarbeiten ist ein Materialbeitrag (Werkbeitrag) in der Höhe von 56,00 Euro pro Jahr zu entrichten. Dieser Materialbeitrag wird unabhängig von der Höhe des Haushaltsbruttoeinkommens zweimal jährlich (im April und November) zu je 28,00 Euro vorgeschrieben.

Oö. Elternbeitragsverordnung
Der von den Eltern zu leistende Beitrag bemisst sich dabei nach der Höhe des Familienbruttoeinkommens pro Monat. Vom ermittelten Haushaltsbruttoeinkommen werden je weiterem, nicht selbsterhaltungsfähigem Kind im Haushalt 200,00 Euro abgezogen. Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages.

Der Elternbeitrag für die Betreuungszeit ab 13 Uhr beträgt 3 Prozent und umfasst fünf Besuchstage.

Besuchen zwei Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtung, ist für das jüngere Kind ein Abschlag von 50% festgesetzt. Für jedes weitere jüngere Kind einer Familie, das beitragspflichtig eine Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtung besucht, ist ein Abschlag von 100% vorgesehen. Ein Geschwisterabschlag steht auch zu, wenn die Geschwisterkinder unterschiedliche Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen bzw. Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen unterschiedlicher Rechtsträger in Oberösterreich besuchen. Der Nachweis über den Besuch eines Geschwisterkindes bei anderen Rechtsträgern ist eigenverantwortlich durch den Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Der Höchstbeitrag für die Betreuung ab 13 Uhr beträgt 128,00 Euro monatlich.

Jene Eltern, für die sich aus der Festsetzung der Tarife nach der Oö. Elternbeitragsverordnung 2024 eine Mehrbelastung gegenüber dem Linzer Tarifmodell ergibt, erhalten von der Stadt Linz einen Familienförderbeitrag in der Höhe des Tarifes auf Basis der Oö. Elternbeitragsverordnung und dem Tarif aus dem Linzer Tarifmodell. Dieser Familienförderbeitrag wird direkt bei der Vorschreibung der Tarife berücksichtigt.

Linzer Tarifmodell
Das bis 31.8.2007 gültige Linzer Tarifmodell, welches weiterhin Grundlage für die Ermittlung des Familienförderbeitrages ist, wird wie folgt berechnet:

Basis für die Berechnung ist die Höhe des Haushaltsbruttoeinkommens abzüglich des Familienabsetzbetrages. Der Familienabsetzbetrag beträgt bei einem Haushalt mit einem Kind 1.914,00 Euro und zusätzlich 159,00 Euro für jedes weitere Kind. Aus der sich daraus ergebenden Bemessungsgrundlage wird der Tarif wie folgt festgesetzt:

2 Prozent der Bemessungsgrundlage bei nachmittägigem Besuch

Die Obergrenze des Absatzbetrages ist derzeit mit 3.194,00 Euro festgelegt; der Elternbeitrag für den Nachmittagstarif ab 13 Uhr kann daher derzeit maximal 70,27 Euro betragen.

Für Kinder aus anderen Gemeinden ist der Höchstbeitrag zu zahlen.

Essensbeitrag
Der Essensbeitrag ist für Linzer Kinder sozial gestaffelt und beträgt 1,4 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens. Die Untergrenze für den Essensbeitrag ist dabei mit 26,89 Euro pro Monat, die Obergrenze mit 94,12 Euro pro Monat festgelegt. Für Kinder aus anderen Gemeinden ist der Normaltarif von 94,12 Euro zu bezahlen.

Für Familien mit zwei oder mehr Kindern in städtischen Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen ist eine Geschwisterermäßigung in der Form vorgesehen, dass für das zweite Kind 80 Prozent des Essensbeitrages und ab dem dritten Kind 70 Prozent des Essensbeitrages zu leisten sind. Die Geschwisterermäßigung gilt nur für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Linz haben.

Bei Kindern, die durchgehend mindestens fünf Tage fehlen, und deren Essensbeitrag mindestens 26,89 Euro ausmacht, kann, sofern sie bei den jeweiligen Leiter*innen ordnungsgemäß im Vorhinein an- und abgemeldet wurden, für Fehltage ein Teil des Verpflegsbeitrags rückerstattet werden.

Kontakte

  • Kinder- und Jugend-Services Linz

    Rudolfstraße 18, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: kjs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.

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