Straßenpolizeilicher Teil

Bewilligungspflicht

Wird der Luftraum über oder neben Fahrbahnen/Gehsteigen zu verkehrsfremden Zwecken genutzt und kommt es dadurch möglicherweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen, ist vorher eine Bewilligung nach § 82 Straßenverkehrsordnung 1960 einzuholen.

Achtung: Bei Werbeanlagen ist meist auch eine baurechtliche Anzeigepflicht gegeben (siehe Link Baurechtlicher Teil).

Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Formular (inkl. erforderlicher Beilagen)

Kosten
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe je Tafel, Verkaufseinrichtung und dergleichen
35,80 Euro für Gemeindestraße
35,00 Euro für Straßen, die keine Gemeindestraßen sind

Die Kosten werden mit der Enderledigung vorgeschrieben.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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