Straßenpolizeiliche Bewilligung

Für die Aufstellung derartiger Werbeträger auf öffentlichen Verkehrsflächen (das sind beispielsweise Gehsteige, Fahrbahnen, Plätze) und alle Flächen, die von jedermann begangen und befahren werden können, ist unabhängig von den Besitzverhältnissen auch eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich.

Der Antrag muss daher unbedingt eine detaillierte Standortliste mit Angaben zur genauen Lage und der Anzahl der Ständer pro Standort enthalten. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzubringen.
Ein gesonderter Antrag für die straßenpolizeiliche Bewilligung ist nicht erforderlich.  Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau übernimmt die Weiterleitung des Antrages an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung.

Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung pro Werbeständer
Bundesgebühr
14,30 Euro
3,90 Euro für jede Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für alle Straßen die keine Gemeindestraßen sind

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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