Straßenpolizeiliche Bewilligung
Für die Aufstellung derartiger Werbeträger auf öffentlichen Verkehrsflächen (das sind beispielsweise Gehsteige, Fahrbahnen, Plätze) und alle Flächen, die von jedermann begangen und befahren werden können, ist unabhängig von den Besitzverhältnissen auch eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich.
Der Antrag muss daher unbedingt eine detaillierte Standortliste mit Angaben zur genauen Lage und der Anzahl der Ständer pro Standort enthalten. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzubringen.
Ein gesonderter Antrag für die straßenpolizeiliche Bewilligung ist nicht erforderlich. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau übernimmt die Weiterleitung des Antrages an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung.
Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung pro Werbeständer
Bundesgebühr
14,30 Euro
3,90 Euro für jede Beilage und Bogen
Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für alle Straßen die keine Gemeindestraßen sind
Formulare zu diesem Thema
- Antrag: Aufstellung von Dreieck- und A-Ständern sowie sonstiger Werbetafeln vergleichbarer Größe