Standortverlegung
Die Anzeige über die Verlegung des Gerwerbestandortes muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde des neuen Standortes erstattet werden.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen auch online zur Verfügung.
Formulare zu diesem Thema
- Gewerbe - Standortverlegung
- Gewerbe - Standortverlegung: Formular
- Gewerbe - Standortverlegung: mit digitaler Signatur