Berufung durch das Landesgericht
Ob man dann tatsächlich berufen wird, hängt davon ab, ob man von der Präsidentin des Landesgerichtes Linz für die Dienstlisten der Geschworenen und Schöff*innen ausgelost wird.
Die Geschworenen und Schöff*innen sind mit der Ladung zur ersten Hauptverhandlung zu ihrem Dienst zu berufen.