Pauschalierungsvereinbarung für gewerbliche Betriebe

Die Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Linz kann von folgenden Berufsgruppen

  • Elektro-, Gas- Wasser- und Heizungsinstallateure
  • Tischlereibetriebe
  • Bau- und Bauhilfsgewerbe, Glaser, Maler und Bodenleger
  • Vertreter der elektronischen Medien und Printmedien
  • Gebäudereiniger
  • Textilreiniger

pauschal - wahlweise für ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Quartal oder wochenweise - entrichtet werden. Diese Berechtigung wird jeweils nur für ein Fahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich für Montagearbeiten, Störungsbehebungen udgl.

Achtung:
Direkt vor dem Firmensitz und im Umkreis von 300 m besitzt diese Pauschalierungsvereinbarung keine Gültigkeit. Die Benützung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen innerhalb dieses Umkreises ist nur mit einem gültigen Automaten-Parkschein bis zur jeweils gültigen Höchstparkdauer möglich.

Voraussetzung

Die Pauschalierungsvereinbarung kann nur für Firmenfahrzeuge, die als Klein-LKW oder als Kombi typisiert sind, beantragt werden.

Notwendige Unterlagen bzw. Daten

  • Zulassungsschein
  • Kennzahl mit der Ihre Firma im Gewerberegister eingetragen ist (GISA-Zahl)
  • Zugangsdaten/Bankkarte/Kreditkarte für die elektronische Bezahlung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass/Führerschein)


Kosten:

  • Jahrespauschale: 1.108,- Euro
  • Halbjahrespauschale: 554,- Euro
  • Quartalspauschale: 278,- Euro
  • Wochenpauschale: 39,- Euro

Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular und wird zur Gänze digital abgewickelt. Die Bezahlung erfolgt mittels e-Payment, womit die Freischaltung am nächsten Tag, bzw. ab Wunschdatum automatisch freigeschaltet und gültig ist. Das Aufsichtsorgan vor Ort kann im Zuge der Kontrolle prüfen, ob für das Kfz eine gültige Pauschalierungsvereinbarung vorliegt.

Kontakt

E-Mail: parkservice@mag.linz.at

Telefon: +43 732 7070-0

Kontakte

  • Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden

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