Pauschalierungsvereinbarung für gewerbliche Betriebe
Die Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Linz kann von folgenden Berufsgruppen
- Elektro-, Gas- Wasser- und Heizungsinstallateure
- Tischlereibetriebe
- Bau- und Bauhilfsgewerbe, Glaser, Maler und Bodenleger
- Vertreter der elektronischen Medien und Printmedien
- Gebäudereiniger
- Textilreiniger
pauschal - wahlweise für ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Quartal oder wochenweise - entrichtet werden. Diese Berechtigung wird jeweils nur für ein Fahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich für Montagearbeiten, Störungsbehebungen udgl.
Achtung:
Direkt vor dem Firmensitz und im Umkreis von 300 m besitzt diese Pauschalierungsvereinbarung keine Gültigkeit. Die Benützung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen innerhalb dieses Umkreises ist nur mit einem gültigen Automaten-Parkschein bis zur jeweils gültigen Höchstparkdauer möglich.
Voraussetzung
Die Pauschalierungsvereinbarung kann nur für Firmenfahrzeuge, die als Klein-LKW oder als Kombi typisiert sind, beantragt werden.
Notwendige Unterlagen bzw. Daten
- Zulassungsschein
- Kennzahl mit der Ihre Firma im Gewerberegister eingetragen ist (GISA-Zahl)
- Zugangsdaten/Bankkarte/Kreditkarte für die elektronische Bezahlung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass/Führerschein)
Kosten:
- Jahrespauschale: 1.108,- Euro
- Halbjahrespauschale: 554,- Euro
- Quartalspauschale: 278,- Euro
- Wochenpauschale: 39,- Euro
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular und wird zur Gänze digital abgewickelt. Die Bezahlung erfolgt mittels e-Payment, womit die Freischaltung am nächsten Tag, bzw. ab Wunschdatum automatisch freigeschaltet und gültig ist. Das Aufsichtsorgan vor Ort kann im Zuge der Kontrolle prüfen, ob für das Kfz eine gültige Pauschalierungsvereinbarung vorliegt.
Kontakt
E-Mail: parkservice@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-0
Formulare zu diesem Thema
- Pauschalierungsvereinbarung