Namens-/Firmenwortlautänderung

Nach § 63 Abs.4 der Gewerbeordnung sind Änderungen des Namens (Familienname oder Firmenname) der Gewerbetreibenden innerhalb von vier Wochen formlos der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes anzuzeigen, sofern die Namensänderung weder im Zentralen Personenstandsregister noch im Zentralen Melderegister verzeichnet wird.

Erforderliche Beilagen:

  • der Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) und
  • eine Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Dokumentes über die Namensänderung.

Weitere Informationen finden Sie unter dem unten angeführten Link (usp.gv)

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gewerbe.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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