Namens-/Firmenwortlautänderung

Nach §63 Abs.4 der Gewerbeordnung sind Änderungen des Namens (Familienname) innerhalb von vier Wochen formlos der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes anzuzeigen.

Erforderliche Beilagen:

  • der Gewerberegisterauszug und
  • eine Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Dokumentes über die Namensänderung.

 

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gewerbe.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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