Namens-/Firmenwortlautänderung
Nach §63 Abs.4 der Gewerbeordnung sind Änderungen des Namens (Familienname) innerhalb von vier Wochen formlos der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes anzuzeigen.
Erforderliche Beilagen:
- der Gewerberegisterauszug und
- eine Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Dokumentes über die Namensänderung.