Ladetätigkeit
Ladetätigkeit ist nicht gebührenpflichtig, wenn ununterbrochen be- oder entladen wird.
Hinweis: Die Ladetätigkeit muss als solche wahrnehmbar sein. Die Aufsichtsorgane halten sich an eine 10-minütige Beobachtungszeit.
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Hinweis: Die Ladetätigkeit muss als solche wahrnehmbar sein. Die Aufsichtsorgane halten sich an eine 10-minütige Beobachtungszeit.