Kennzeichnung der Kurzparkzonenplätze
Die Kennzeichnung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonenplätze erfolgt durch entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatztafeln für die zeitliche Gültigkeit der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und die höchstzulässige Parkdauer.
HINWEIS: Die blaue Bodenmarkierung am Gehsteigrand dient als Orientierungshilfe und ist nicht rechtsverbindlich. Es gelten ausschließlich die Verkehrszeichen.