Meldeauskunft für Hausverwaltungen und Eigentümer

Für Adressen in Linz können Haus- bzw. Wohnungseigentümer*innen oder beauftragte Hausverwaltungen eine kostenpflichtige Auskunft über gemeldete Personen bei der Meldebehörde beantragen. Dies ist sowohl schriftlich im Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice als auch persönlich im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus möglich.

Zum Nachweis der Berechtigung sind ein Grundbuchauszug und im Falle einer Hausverwaltung eine Verwaltungsvollmacht des Wohnungseigentümers sowie ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Diese Meldeauskunft bietet Haus- bzw. Wohnungseigentümer*innen die Möglichkeit, zu erfahren, wer an der Adresse gemeldet ist.

Die Eigentümer*innen bzw. Verwaltungen dürfen diese Meldedaten nur benützen, um die durch das Meldegesetz auferlegten Pflichten zu erfüllen und um Rechte gegen Hausbewohner*innen geltend zu machen.

Hinweis: Telefonische Anfragen sind nicht möglich!

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Bürger*innen-Service Neues Rathaus

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: info@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr;
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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