Meldeauskunft für Hausverwaltungen und Eigentümer
Für Adressen in Linz können Haus- bzw. Wohnungseigentümer*innen oder beauftragte Hausverwaltungen eine kostenpflichtige Auskunft über gemeldete Personen bei der Meldebehörde beantragen. Dies ist sowohl schriftlich im Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice als auch persönlich im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus möglich.
Zum Nachweis der Berechtigung sind ein Grundbuchauszug und im Falle einer Hausverwaltung eine Verwaltungsvollmacht des Wohnungseigentümers sowie ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Diese Meldeauskunft bietet Haus- bzw. Wohnungseigentümer*innen die Möglichkeit, zu erfahren, wer an der Adresse gemeldet ist.
Die Eigentümer*innen bzw. Verwaltungen dürfen diese Meldedaten nur benützen, um die durch das Meldegesetz auferlegten Pflichten zu erfüllen und um Rechte gegen Hausbewohner*innen geltend zu machen.
Hinweis: Telefonische Anfragen sind nicht möglich!
Formulare zu diesem Thema
- Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)