Grundeigentümerzustimmung
Für die Aufstellung von Dreieck- und A-Ständern sowie Werbetafeln vergleichbarer Größe ist auf öffentlichem Gut der Stadt Linz eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau notwendig.
Dem Antrag ist vor allem zur Beurteilung der Grundbesitzverhältnisse unbedingt eine detaillierte Standortliste mit Angaben zur genauen Lage und der Anzahl der Ständer pro Standort anzuschließen.
Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß Tarifpost 2 der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein Entgelt verrechnet.
Ausnahmetatbestände von dieser Entgeltpflicht sind in den Punkten IX. und X. der Tarifordnung geregelt.
Für die Ausfertigung des Vertrages (Grundeigentümerzustimmung) fallen einmalig 11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung an.
Erledigungszeit
Es wird empfohlen den Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Antragstellung einzureichen.
Formulare zu diesem Thema
- Antrag: Aufstellung von Dreieck- und A-Ständern sowie sonstiger Werbetafeln vergleichbarer Größe