Grundeigentümerzustimmung

Für die Aufstellung von Dreieck- und A-Ständern sowie Werbetafeln vergleichbarer Größe ist auf öffentlichem Gut der Stadt Linz eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau notwendig.

Dem Antrag ist vor allem zur Beurteilung der Grundbesitzverhältnisse unbedingt eine detaillierte Standortliste mit Angaben zur genauen Lage und der Anzahl der Ständer pro Standort anzuschließen.

Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß Tarifpost 2 der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein Entgelt verrechnet.

Ausnahmetatbestände von dieser Entgeltpflicht sind in den Punkten IX. und X. der Tarifordnung geregelt.
Für die Ausfertigung des Vertrages (Grundeigentümerzustimmung) fallen einmalig 11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung an.

Erledigungszeit
Es wird empfohlen den Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Antragstellung einzureichen.

Kontakte

  • Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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