Grabungsarbeiten
Bei der Durchführung von Grabungsarbeiten auf Gemeindestraßen, Ortschaftswegen, Güterwegen, Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen und den dazugehörigen Anlagen sowie in öffentlichen Garten- und Grünanlagen brauchen Sie unabhängig von anderen Bewilligungen auch eine Grabungsbewilligung.
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Online-Ansuchen
Zuständigkeit für Grabungen
Für Grabungen ist der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik zuständig. Dafür müssen Sie vor Beginn der Grabungsarbeiten das Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich herstellen.
Stadtgrün und Straßenbetreuung
Abt. Logistik und Technik
4020 Linz, Johann-Metz-Straße 5
Tel. +43(0)664/273 0840 (Gaisbauer Roland)
Tel. +43(0)664/9209595 (Matijevic Marko)
Tel. +43(0)664/841 1521 (Werner Rosenberger)
Tel. +43(0)664/894 0401 (Markus Zarzer)
Wichtiger Hinweis
Die bewilligte Grabung ist in Form einer Grabungsmeldung (samt Lageplan) nachstehend angeführten Institutionen und Leitungsträgern (siehe Liste Leitungsträger) anzuzeigen.
Formulare zu diesem Thema
- Ansuchen um Grabungsbewilligung