Geschäftsführer*in - Bestellung/Ausscheiden
Juristische Personen müssen einen Geschäftsführer für die Ausübung eines Gewerbes bestellen.
Natürliche Personen können einen Geschäftsführer bestellen; sie müssen einen Geschäftsführer bestellen, wenn sie
- den Befähigungsnachweis nicht erbringen oder
- keinen Wohnsitz im Inland haben, sofern die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen nicht durch Übereinkommen sichergestellt sind.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen auch online zur Verfügung.
Formulare zu diesem Thema
- Gewerbe - Geschäftsführer*in - Ausscheiden
- Gewerbe - Geschäftsführer*in - Ausscheiden: mit digitaler Signatur
- Gewerbe - Geschäftsführer*in - Bestellung
- Gewerbe - Geschäftsführer*in - Bestellung: Formular
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