Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft - Gebühren
Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, die bei der Anmeldung zur Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft bezahlt werden, kann sehr unterschiedlich sein. Sie ist vor allem davon abhängig, welche Ihrer Dokumente nachträglich vergebührt werden müssen!
Im Normalfall fallen für die standesamtliche Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft Gebühren in der Höhe von ca. 70,00 Euro an.
Dieser Betrag kann sich allerdings erheblich steigern, sollten Sie z.B. ausländische Dokumente, wie etwa Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ledigkeitsbescheinigungen, erstmals im Inland bei der Anmeldung zur Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft vorlegen.
Für den Fall, dass Sie eine Trauung/Verpartnerung außerhalb des Rathauses planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich ca. 300,00 Euro mit ein!
Achtung! Die Saalmiete und andere Sachkosten für die externe Trauung/Verpartnerung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Veranstalter entrichtet werden.