Flächendeckende Kurzparkzone

Ab 1. Oktober 2001 wurden die einzelnen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in der Linzer Innenstadt zu einer flächendeckenden Zone zusammengefasst. 32 gekennzeichnete Zufahrtswege führen zur neuen Kurzparkzone, die von der Promenade, Domgasse, Zollamt- und Fabrikstraße im Norden begrenzt ist; im Osten zieht sich das Gebiet von der Kaisergasse über die Eisenhand- und Körnerstraße bis zur Kantstraße; im Süden bilden die Blumauer-, Land-, Stelzhamer-, Volksgarten-, Böhmerwald- und Kärntnerstraße die Grenze der Zone, die sich im Westen bis zur Waldeggstraße, Keller-, Sandgasse und Hopfengasse sowie in der Kapuzinerstraße fortsetzt.

Bei der Einfahrt in die Innenstadt kündigen links und rechts der Straße angebrachte große Tafeln den Beginn der gebührenpflichtigen Zone an. Auf diesen Tafeln ist, so wie bisher, der Zeitraum ersichtlich in dem für das Parken eine Gebühr entrichtet werden muss (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18.30 Uhr, Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr). Die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten. Zusätzlich zu diesen Vorschriftszeichen wird ein 1 m breiter blauer Balken, der quer über die Fahrbahn verläuft, den Beginn der neuen Parkzone signalisieren. 

Hinweis
Innerhalb der neuen blauen Zone bleiben die beschilderten Lade-, bzw. Halte- und Parkverbotszonen sowie die Behindertenparkplätze wie bisher existent; wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass unabhängig von diesen Verkehrsbeschränkungen die parkgebührenrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.

Ausnahme
Einspurige Fahrzeuge können gebührenfrei geparkt werden, jedoch sind die Lenker*innen auch hier an die jeweilige maximal erlaubte Parkdauer gebunden. Außerhalb dieses Geltungsbereichs (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18.30 Uhr, Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr) ist es auch für zweispurige Fahrzeuge möglich gebührenfrei zu parken.  

Kontakt

E-Mail: parkservice@mag.linz.at

Telefon: +43 732 7070-0

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    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden

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