Firmenbuch
Das Firmenbuch ist ein vom Landesgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, in das sich sämtliche Personengesellschaften (außer die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die Kapitalgesellschaften eintragen lassen müssen.
Der Einzelunternehmer muss sich erst ab einem Jahresumsatz von circa 400.000,00 Euro eintragen lassen.
Neugründer im Sinn des Neugründerförderungsgesetzes (NEUFÖG) sind von Eintragungsgebühren, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebs stehen, befreit.