Feuerbeschau
In regelmäßigen Abständen werden alle Gebäude in Linz unter dem Blickwinkel Sicherheit/Feuerbeschau überprüft. Die feuerpolizeiliche Überprüfung ist im OÖ. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, LGBl. Nr. 113/1994 geregelt.
Die Überprüfungsintervalle unterteilen sich in 4 Fristen:
- bei Objekten oder Objektteilen, die der Risikogruppe angehören, in einem Intervall von drei Jahren,
bei Vorliegen einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung jedoch in einem Intervall von fünf Jahren - bei Objekten oder Objektteilen, die nicht der Risikogruppe angehören, in einem Intervall von zehn Jahren
- bei ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäuden - auch in verdichteter Flachbauweise - mit höchstens drei Wohnungen und deren Nebengebäuden sowie bei diesen vergleichbaren Gebäuden und Nebengebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, mit Büros, Kanzleien oder sonstigen Nutzungen mit gleichartiger Gefährdung aus Sicht des Brandschutzes in einem Intervall von 20 Jahren
- bei offenkundiger Brandgefahr oder bei Vorliegen von Hinweisen auf Lagerungen oder bei sonstigen Umständen, die für die Brandsicherheit von Bedeutung sind und noch nicht Gegenstand einer feuerpolizeilichen Überprüfung waren, jederzeit
Grundsätzlich werden die EigentümerInnen der Objekte mindestens 2 Wochen vor einer Überprüfung schriftlich informiert. Der oder die Hauseigentümer*in hat seine Mieter*innen nötigenfalls davon in Kenntnis zu setzen und Sorge zu tragen, dass alle Bereiche (Wohnungen, Betriebsräumlichkeiten, Garagen, Kellerräume, ...) frei zugängig sind.
Wurden bei der feuerpolizeilichen Überprüfung Mängel festgestellt, haben Sie die Möglichkeit die Behebung dieser Mängel schriftlich oder per Fax zu melden. Ist es Ihnen nicht möglich, die Behebung der Mängel fristgerecht durchzuführen, können Sie ein Ansuchen um Fristverlängerung stellen.
Formulare zu diesem Thema
- Feuerpolizeiliche Mängel - Anzeige
- Fristverlängerung - Ansuchen
- Mängelbehebungsmeldung
- Terminverschiebung der feuerpolizeilichen Überprüfung