Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft - Erforderliche Unterlagen Aufgebot

Bei der Anmeldung zur Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.

Beide Partner*innen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ev. Heiratsurkunden/Partnerschaftsurkunden sämtlicher Vorehen/Eingetragener Partnerschaften und Nachweis der Auflösung (gerichtliche Auflösungsentscheidung mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
  • ev. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • ev. Nachweis akademischer Grade
  • Minderjährige können nur mit der Zustimmung der Eltern und nach Einholung der Ehemündigkeitserklärung vom zuständigen Bezirksgericht die Eheschließung anmelden

Hinweis: Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift erforderlich

Fremde Staatsangehörige:

  • Fremde benötigen zusätzlich eine aktuelle Bestätigung über Ihren Familienstand
  • Fremde benötigen den gültigen Reisepass oder Personalausweis.
  • Fremdsprachige Dokumente müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.

Bei speziellen Anfragen helfen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch weiter!

Hinweis: Bei einer schriftlichen bzw. Online-Bestellung der Urkunden müssen zusätzlich 14,30 Euro Bundesgebühr verrechnet werden.

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Informationen zum Coronavirus

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