Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft - Erforderliche Unterlagen Aufgebot
Bei der Anmeldung zur Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.
Beide Partner*innen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ev. Heiratsurkunden/Partnerschaftsurkunden sämtlicher Vorehen/Eingetragener Partnerschaften und Nachweis der Auflösung (gerichtliche Auflösungsentscheidung mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
- ev. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- ev. Nachweis akademischer Grade
Hinweis: Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift erforderlich
Fremde Staatsangehörige:
- Fremde benötigen zusätzlich eine aktuelle Bestätigung über Ihren Familienstand
- Fremde benötigen den gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Fremdsprachige Dokumente müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.
Für eine Eheschließung im Ausland stellt die österreichische Personenstandsbehörde ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ebenfalls eine Terminvereinbarung im Linzer Standesamt notwendig.
Eheschließungen sind auch für gleichgeschlechtliche Paare bzw. die Begründung von Eingetragenen Partnerschaften auch für verschiedengeschlechtliche Paare möglich.
Personen zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine rechtskräftige Ehefähigkeitserklärung durch das Gericht sowie die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s); der*die Partner*in muss bereits volljährig sein.
Bei speziellen Anfragen helfen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch weiter!
Hinweis: Bei einer schriftlichen bzw. Online-Bestellung der Urkunden müssen zusätzlich 14,30 Euro Bundesgebühr verrechnet werden.