Benützung von öffentlichem Gut
Für die Benützung des öffentlichen Gutes (Materiallagerung, Containeraufstellung, Gerüstaufstellung etc.) benötigen Sie auch eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Der Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung übernimmt für Sie die Weiterleitung Ihres Antrages auf Durchführung von Arbeiten auf oder neben der Straße.
Kosten für die Benützung des öffentlichen Gutes
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes der Stadt Linz verrechnen wir gemäß Tarifpost 9 und 10 der Tarifordnung ein Entgelt.
Die Rechnungslegung erfolgt gesondert durch den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung.
Wir sehen uns allerdings vermehrt mit der unerfreulichen Tatsache konfrontiert, dass von an das öffentliche Gut angrenzenden Baustellen insbesonders im Zuge der Aushubarbeiten aber auch bei sonstigen Bauarbeiten Beeinträchtigungen und Verunreinigungen der Verkehrsflächen durch Erdmaterial ausgehen. Um diese Missstände abzustellen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren wird vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau bei Baustellen mit einem zu erwartenden Aushub von über 5.000 m³; vor Bescheiderlassung durch die Behörde eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Bauführer abgeschlossen. Darin wird der Bewilligungsnehmer im Wesentlichen verpflichtet während des Baustellenbetriebes auch die Verkehrsfläche außerhalb der angemieteten Baustellenfläche laufend von seinen Verunreinigungen zu säubern. Sollte der Bewilligungsnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die Einhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.650 Euro vorgesehen. Dieser Betrag ist in diesen Fällen im Vorhinein bei der Stadt Linz in Form einer Bankgarantie zu hinterlegen.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung gerne zur Verfügung.