Auskunftssperre
Jede gemeldete Person kann bei der Meldebehörde beantragen, dass keine Meldeauskunft über sie erteilt wird (Auskunftssperre). Dem Antrag ist stattzugeben, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Auskunftssperre ist bei der Meldebehörde des Wohnsitzes oder bei der Meldebehörde einer früheren meldepflichtigen Unterkunft zu stellen.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus telefonische Rücksprache zu halten.