Auskunftssperre

Jede gemeldete Person kann bei der Meldebehörde beantragen, dass keine Meldeauskunft über sie erteilt wird (Auskunftssperre). Dem Antrag ist stattzugeben, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Auskunftssperre ist bei der Meldebehörde des Wohnsitzes oder bei der Meldebehörde einer früheren meldepflichtigen Unterkunft zu stellen.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus telefonische Rücksprache zu halten.

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Rückruf

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Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 10.10.2022, 24.12. und 31.12.
  • Informationen zum Coronavirus

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