Auskunftssperre
Jede gemeldete Person kann bei der Meldebehörde beantragen, dass keine Meldeauskunft über sie erteilt wird (Auskunftssperre). Dem Antrag ist stattzugeben, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Auskunftssperre ist bei der Meldebehörde des Wohnsitzes oder bei der Meldebehörde einer früheren meldepflichtigen Unterkunft zu stellen.
Die Beantragung aus privaten Gründen erfordert ein persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1110 (Meldeservice). Für beruflich begründete Auskunftssperren kann der Antrag schriftlich durch den*die Arbeitgeber*in erfolgen, was kostenfrei ist. Bei Anträgen aus privatem Interesse fallen in der Regel Verfahrenskosten an, über deren Höhe die Meldebehörde persönlich informiert. Eine bestehende Auskunftssperre kann durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises wieder aufgehoben werden.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus telefonische Rücksprache zu halten.