Versteigerungsabgabe
Abgabe für im Stadtgebiet von Linz stattfindende freiwillige Feilbietungen (Versteigerungen) beweglicher und unbeweglicher Sachen.
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist derjenige, der die Versteigerung beweglicher oder unbeweglicher Sachen vornimmt oder vornehmen lässt.
Ist der Abgabepflichtige nicht Eigentümer*in der Sache, so haftet der*die jeweilige Eigentümer*in sowie der*die Erwerber*in mit dem*der Abgabepflichtigen zur ungeteilten Hand für die Entrichtung der Abgabe.
Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
1 % des bei der Versteigerung erzielten Erlöses der Versteigerung zusätzlich jener Lasten, die vom Ersteher zusätzlich zum Meistbot zu übernehmen sind.
Entrichtung der Versteigerungsabgabe
- an den Magistrat Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz bis zum 15. des darauffolgenden Monats (Fälligkeitstag)
- bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres:
Abgabenerkärung über die Bemessungsgrundlage (aufgegliedert nach Kalendermonaten).
Die Versteigerungsabgabe ist fristgerecht (Fälligkeitstag) auf eines der Konten der Stadt Linz zu überweisen. Diese sind auf dem unten angeführten Link "Bankverbindungsdaten der Stadt Linz" abrufbar.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichteinhaltung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Versteigerungsabgabenordnung der Stadt Linz.