Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde kann wahlweise in deutscher Sprache oder in einer internationalen Form (zehnsprachig) ausgestellt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
Achtung!
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.
Zuständigkeit:
- jedes Standesamt in Österreich
- Sterbeurkunden von Personen, die vor dem 1.1.1939 gestorben sind, sind beim zuständigen Pfarramt erhältlich.
Recht auf Ausstellung von Urkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
Voraussetzungen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Angaben zum vollständigen Namen und Tag und Ort des Todes
Kosten (Barzahlung erforderlich):
- 9,30 Euro pro Urkunde bei einer persönlichen oder telefonischen Bestellung.
- Bei schriftlichen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung ohne digitaler Signatur) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 14,30 Euro.
- Bei online-Bestellungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte ermäßigt sich die zusätzliche Gebühr für schriftliche Anträge auf 8,60 Euro
- Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
- Ausstellung einer Sterbeurkunde