Sterbeurkunde
Die Beurkundung eines Todesfalls (= Ausstellung einer Sterbeurkunde) unterliegt in Österreich bestimmten Regelungen. Bei aktuellen Todesfällen in Linz wird die Sterbeurkunde in der Regel vom Bestattungsinstitut beim Standesamt Linz beantragt und anschließend an die Hinterbliebenen übergeben. Es ist aber auch eine direkte Ausstellung an die Hinterbliebenen möglich. Für bereits länger zurückliegende Todesfälle kann die Sterbeurkunde in jedem österreichischen Standesamt oder bei der jeweiligen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden
Die Sterbeurkunde kann wahlweise in deutscher Sprache oder in internationaler Form ausgestellt werden.
Internationale Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Familienstandsbescheinigung) können auch als sogenannte EU-Urkunden mit einem zusätzlichen Übersetzungsformular in den 24 Amtssprachen der EU ausgestellt werden (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch) und müssen somit zur Vorlage im Ausland nicht mehr zusätzlich übersetzt werden.
Achtung!
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.
Zuständigkeit:
- jedes Standesamt in Österreich
- Sterbeurkunden von Personen, die vor dem 1.1.1939 gestorben sind, sind beim zuständigen Pfarramt erhältlich.
Recht auf Ausstellung von Urkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
Voraussetzungen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Angaben zum vollständigen Namen und Tag und Ort des Todes
Kosten:
- 9,30 Euro pro Urkunde bei einer persönlichen oder telefonischen Bestellung.
- Bei schriftlichen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung ohne digitaler Signatur) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 14,30 Euro.
- Bei online-Bestellungen mit digitaler Signatur ermäßigt sich die zusätzliche Gebühr für schriftliche Anträge auf 8,60 Euro
- Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.
Formulare zu diesem Thema
- Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
- Ausstellung einer Sterbeurkunde