Stadterneuerung

Gegenstand:

  • nachträgliche Verwirklichung von behindertengerechten Maßnahmen, insbesondere Behindertenlifte
  • nachträglicher Einbau von Personenaufzügen in Wohnhäusern.

Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 lit. a) bis j) der Förderungsrichtlinien Stadterneuerung werden derzeit nicht gefördert.

Höhe:

  • bei Personenaufzügen sowie Behindertenliften bis zu 30% der (vom Land Oberösterreich) anerkannten Kosten

jeweils nicht rückzahlbar; bei Personenaufzügen auch in Form von Annuitätenzuschüssen.

Wichtige Voraussetzung für die Gewährung:

  • das Objekt bzw. die Baumaßnahmen müssen dem Flächenwidmungsplan und einem Bebauungplan entsprechen.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
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