Lifteinbau (Stadterneuerung)
Nachträgliche Verwirklichung von behindertengerechten Maßnahmen, insbesondere Behindertenlifte, sowie nachträglicher Einbau von Personenaufzügen in Wohnhäusern.
Förderart
Investitionsförderung
Zielgruppe
Eigentümer*innen von Wohnobjekten mit mindestens vier Geschoßen, behindertengerechte Lifte auch in Objekten mit weniger als vier Geschoßen
Ziel des Förderprogramms
Hebung der Wohn- und Lebensqualität
Förderbereich / Voraussetzungen
- Höhe: Bei Personenaufzügen sowie Behindertenliften bis zu 30% der (vom Land Oberösterreich) anerkannten Kosten
jeweils nicht rückzahlbar; bei Personenaufzügen auch in Form von Annuitätenzuschüssen. - Wichtige Voraussetzung für die Gewährung:
Das Objekt bzw. die Baumaßnahmen müssen dem Flächenwidmungsplan und einem Bebauungplan entsprechen. - Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 lit. a) bis j) der Förderungsrichtlinien Stadterneuerung werden derzeit nicht gefördert.
Notwendige Unterlagen und Termine
- Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
- detaillierter Kostenvoranschlag bzw. Rechnung samt Zahlungsnachweis
- Endabrechnungsschreiben des Landes OÖ über die Höhe der vom Land anerkannten abgerechneten Kosten, Baupläne samt Lageplan
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Stadterneuerung - Förderungsrichtlinien (PDF, 33kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Lifteinbauten (Stadterneuerung)