Staatsbürgerschaftsnachweis
Zuständigkeit:
Jede Gemeinde in Österreich (ausgenommen Standesamtsverband).
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird ausgestellt, wenn der*die Antragsteller*in
- den Hauptwohnsitz in Österreich hat und
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, die Urkunde online zu bestellen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird bei persönlicher Beantragung eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
Österreichische Staatsbürger*innen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der für ihren Wohnsitz im Ausland zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.
Recht auf Ausstellung des Nachweises haben:
- die volljährige Person selbst, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird
- die gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
Notwendige Unterlagen für österreichische Staatsbürger*innen durch Abstammung (Geburt):
- amtlicher Lichtbildausweis des*der Antragsteller*in
- Geburtsurkunde im Original
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
Notwendige Unterlagen für österreichische Staatsbürger*innen durch Verleihung
- amtlicher Lichtbildausweis des*der Antragsteller*in
- Geburtsurkunde im Original
- Verleihungsbescheid im Original (nur notwendig, wenn die Staatsbürgerschaft verliehen wurde)
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
- Hinweis: ausländische Dokumente bedürften einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher, eventuell einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille
Ausnahmen
In manchen Fällen ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern notwendig
Kosten:
- 44,60 Euro pro Urkunde (entfällt bei der Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr).
- Bei der Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.
Formulare zu diesem Thema
- Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises