Sozialhilfe / Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Mit 1. Jänner 2020 wurde die Bedarfsorientierte Mindestsicherung durch die Sozialhilfe abgelöst. Ziel der Sozialhilfe im Sinn des Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (OÖ. SOHAG) ist es, Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden und zu bekämpfen sowie beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu unterstützen.
Anträge auf Sozialhilfe, diverse Dokumente und Unterlagen sind in der Erstanlaufstelle (Neues Rathaus, Erdgeschoss) einzubringen, die täglich in der Zeit von 7 bis 12:30 Uhr besetzt ist. Dort erhalten Sie auch allgemeine Informationen zur Sozialhilfe und Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen entweder elektronisch unter sjf@mag.linz.at einzubringen oder per Post zu übermitteln.