Namensführung bei Eheschließung

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichische Staatsbürger*innen sind, stehen mehrere Varianten zur Namensführung zur Wahl (siehe weiterführende Links: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013)

Bei Nichtösterreicher*innen richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Unsere Standesbeamten*innen informieren Sie gerne!

Achtung! Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden bzw. Firmen darüber zu informieren.

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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