Namensführung Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft
Im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit (= Aufgebot) wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung/Verpartnerung führen wollen.
Sofern Sie österreichische Staatsbürger*innen sind, stehen mehrere Varianten zur Namensführung zur Wahl (siehe weiterführende Links: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013)
Bei Nichtösterreicher*innen richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Heimatstaates. Unsere Standesbeamten*innen informieren Sie gerne!
Achtung! Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden bzw. Firmen darüber zu informieren.